Neue EU-Verpackungsverordnung tritt im August in Kraft

Die PPWR-Verordnung bringt ab August 2026 strengere Recyclingquoten, PFAS-Verbote und neue Mehrwegpflichten für den EU-Verpackungsmarkt.

Am Mittwoch, den 12. August 2026, tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und ersetzt die Richtlinie von 1994. Ab diesem Datum gilt zudem ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen, wobei Altbestände weiterhin abverkauft werden dürfen.

Die Verordnung sieht vor, dass bis 2030 alle Verpackungen zu 70 % recyclebar sein müssen. Ab 2027 können Kunden eigene Behälter nutzen, ab 2028 folgen Mehrwegalternativen mit Pfand sowie Kompostierpflichten für Teebeutel und Obstaufkleber in der gesamten EU.

Ziel ist eine Reduktion des Verpackungsmülls um 15 % bis 2040 und Klimaneutralität bis 2050. Ab 2030 folgen Verbote für Plastikringe, Hotel-Miniaturen und kleine Plastikverpackungen für Obst, ergänzt durch ein harmonisiertes Farbleitsystem zur Mülltrennung.


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