Das spanische Ministerium für soziale Rechte und Verbraucherschutz hat gegen den Autovermieter Avis ein Bußgeld in Höhe von einer Million Euro verhängt. Grund für die Strafe sind missbräuchliche Praktiken bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bußgelder.
Avis stellte Kunden für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen und die Identifizierung der Fahrer Gebühren zwischen 33 und 45 Euro in Rechnung. Das Ministerium stuft dies als sehr schweren Verstoß ein, da die Halterpflichten gesetzlich bereits verankert sind.
Trotz eines Urteils aus dem Jahr 2020, das diese Klausel für missbräuchlich erklärte, hielt Avis an der Praxis fest. Die aktuelle Entscheidung schließt das Verwaltungsverfahren ab, wobei dem Unternehmen nun noch der ordentliche Rechtsweg für einen Einspruch offensteht.