Spanien: Sonderhilfen für Brandopfer beschlossen
Der Ministerrat hat eine außerordentliche Unterstützung für von Bränden in Madrid, Toledo und Ávila betroffene Arbeitnehmer verabschiedet.
Am 28. Juli 2026 billigte der Ministerrat eine Sonderleistung für Arbeiter, die von den Bränden in Madrid, Toledo und Ávila betroffen sind. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 23. Juni 2026 und umfasst eine Zahlung von 70 Prozent der Bemessungsgrundlage für maximal vier Monate. Anspruchsberechtigt sind Personen, die aufgrund von Evakuierungen, Aufräumarbeiten, Behördengängen oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können. Die Leistung setzt keine Vorversicherungszeiten voraus und mindert künftige Arbeitslosengeldansprüche nicht. Zudem wurde der Sonderurlaub im Todesfall auf fünf Arbeitstage nach der Beisetzung verlängert, was auch für Genossenschaftsmitglieder gilt. Jegliche geschäftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen die Inanspruchnahme dieser Rechte sind nichtig. Die Regelung bleibt bestehen, solange die rechtfertigenden Umstände der aktuellen Brände andauern.