13 Jahre Haft für Begoña Gómez gefordert
Die Anklage fordert für Begoña Gómez wegen Korruption und Unterschlagung 13 Jahre Haft sowie die Zeugenaussage von Pedro Sánchez.
Die von Hazte Oír angeführte Volkshochschulanklage fordert für Begoña Gómez eine Haftstrafe von insgesamt 13 Jahren. Die Vorwürfe umfassen Einflussnahme, wofür zwei Jahre Haft und ein zehnjähriges Verbot von Subventionen gefordert werden, sowie fortgesetzte Unterschlagung durch die private Nutzung ihrer Beraterin Cristina Álvarez, wofür drei Jahre Haft und eine vierjährige Suspendierung beantragt wurden. Für Álvarez selbst werden sechs Jahre Haft gefordert. Schwer wiegt zudem der Vorwurf der schweren Unterschlagung durch die Aneignung von Software der Universität Complutense Madrid über die Firma Transforma TSC SL, was einen Schaden von 113.509 Euro verursachte. Hierfür fordert die Anklage acht Jahre Haft und 20 Jahre Disqualifikation. Gómez’ Einkünfte stiegen von 1.050 Euro (2014/15) auf 14.900 Euro (2021/22). Die Anklage benennt 118 Zeugen, darunter Pedro Sánchez und Félix Bolaños.