H&M: Gericht verbietet Mitarbeiterkontrollen
Die spanische Audiencia Nacional erklärt Taschen- und Spindkontrollen bei H&M für unzulässig und ordnet deren sofortige Einstellung an.
Die Audiencia Nacional hat am 23. Juli 2026 tägliche Taschenkontrollen für H&M-Mitarbeiter der Spätschicht sowie monatliche Spindkontrollen für nichtig erklärt. Das Gericht gab damit einer Klage der Gewerkschaft UGT statt und ordnete den sofortigen Stopp der Maßnahmen an. H&M begründete die Kontrollen mit Diebstahlprävention, konnte jedoch keine validen Belege für finanzielle Verluste vorlegen. Zwischen 2024 und 2026 gab es bei rund 4.600 Beschäftigten nur sechs Kündigungen wegen Diebstahls. Laut Urteil verletzen die Taschenkontrollen die Privatsphäre ohne rechtfertigenden Grund, während die Spindkontrollen gegen Artikel 18 des Arbeitnehmerstatuts verstoßen. Während andere Schichten das Gebäude durch Sicherheitsschleusen verlassen, wurde nur die letzte Schicht beim Verlassen durch die Personaltür manuell kontrolliert.